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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Sicherung der natürlichen Weiterentwicklung der Lebensgemeinschaften auf den Flächen des ehemaligen Steinbruchs von mitteldevonischem Schiefer, insbesondere der zum Teil noch offenen Schutthalden, der Geröllfelder, der Natursteinmauern, der Simse und der Felsen;
2. zur Erhaltung der Lebensstätten hier vorkommender, besonders geschützter Pflanzen- und Tierarten;
3. zur Sicherung eines kulturhistorischen Dokumentes der wittgensteiner Wirtschaftsgeschichte.
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