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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines überwiegend als Grünland genutzten Tales, insbesondere von
- Bachröhrichten in Form von Rohrglanzgras-Röhricht - Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet), FFH-Lebensraum - Glatthaferwiesen, RLP 3/*, FFH-Lebensraum - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Waldbinsensumpf (RLP 3/3) Wiesenknopf-Silgenwiesen, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer.
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Schwarzblauem Ameisenbläuling, Groppe, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Bekassine, Rotmilan und Neuntöter als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFHoder Vogelschutz-Richtlinie.
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