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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines überwiegend als Grünland genutzten Mittelgebirgstales, insbesondere von
- Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet) - Glatthaferwiese, RLP 3/* - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumen-Wiese und Waldbinsensumpf, RLP 3/3 - Hochstaudenfluren - Quellfluren, RLP 3/3 und - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer.
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