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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines quelldurchzogenen, nordwestlich exponierten, mäßig steilen Hanges mit einem extensiv genutzten Nass- und Feuchtweiden-Komplex, insbesondere von
- Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet) - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Waldbinsensumpf, RLP 3/3 und Sumpfdotterblumenwiese - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer.
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