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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines überwiegend als Grünland genutzten Mittelgebirgstales, insbesondere von
- Bachröhrichten in Form von Rohrglanzgras-Röhricht - Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet), FFH-Lebensraum - Glatthaferwiesen, RLP 3N/*, FFH-Lebensraum - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumenwiesen und Waldbinsensumpf, RLP 3/3 - Großseggenriedern, RLP 3/3 - naturnahen Bachabschnitten - Bach begleitenden Wäldern, prioritärer FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Magerwiesen, Feuchtgrünlandflächen, Fließgewässer und Wälder sowie zum Erhalt eines Landschaftsprägenden Haldengeländes, in dem Gesteinsformationen des Diabas sichtbar sind.
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Groppe, Eisvogel, Haselhuhn, Neuntöter und Rauhfußkauz als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie.
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