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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines überwiegend als Grünland genutzten Mittelhangbereiches, insbesondere von
- Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet) - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Waldbinsenwiese, RLP 3/3, Sumpfdotterblumenwiese - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer.
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