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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Feuchtgrünland- Komplexes, insbesondere von
- Hochstaudenfluren (Rohrglanzgras-Röhricht) - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet) - Sumpfdotterblumenwiesen - Kleinseggenriedern, RLP 3/3 - Pfeifengras-Wiesen, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer.
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