| |
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines strukturreichen, feuchten Birken-Erlen-Bestandes, insbesondere von
- moosreichen Birken- und Birkenmischwäldern - moosreichen Erlen- und Erlenmischwäldern - Bach-Erlen-Eschenwäldern, RLP 3/2 (gefährdet / stark gefährdet), prioritärer FFHLebensraum - naturnahen Bachabschnitten mit Unterwasservegetation, FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feucht- und Nasswälder sowie der Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Haselhuhn und Rauhfußkauz als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Vogelschutz- Richtlinie.
|