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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines umfangreichen Biotopkomplexes, der unterschiedliche Ausprägungen des Grünlandes und Bach begleitende Gehölzformationen umfasst, insbesondere
- Bach-Erlen-Eschenwälder, RLP 3/2 (gefährdet / stark gefährdet) - Bachröhrichte - Feuchte Hochstaudenfluren, RLP 2/2, FFH-Lebensraum - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Waldbinsenwiesen, RLP 3/3, und in Form von Sumpfdotterblumenwiesen - Glatthaferwiesen in Form von Wiesenknopf-Silgenwiesen, RLP 1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Wälder, Feuchtwiesen, Magerwiesen und Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Bekassine, Braunkehlchen, Eisvogel, Neuntöter, Rotmilan, Wachtelkönig, Wiesenpieper, Bachneunauge, Groppe und Schwarzblauem Ameisenbläuling als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie oder EU-Vogelschutzrichtlinie.
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