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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines umfangreichen Biotopkomplexes, der sowohl Wald- als auch unterschiedliche Grünlandbereiche umfasst, insbesondere von
- Bach-Erlen-Eschenwäldern, RLP 3/2 (gefährdet / stark gefährdet), prioritärer FFHLebensraum - Birkenniederwäldern - Kleinseggenriedern, RLP 2/2 - Quellfluren, RLP 3/3 - Borstgrasrasen, RLP 2/2, prioritärer FFH-Lebensraum - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3, FFH-Lebensraum - Buchenwäldern, FFH-Lebensraum - Hochstaudenfluren - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Pfeifengraswiesen, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten (Bachröhricht) einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer und Wälder. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Wiesenpieper, Braunkehlchen, Neuntöter als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutz-RL.
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