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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten und Lebensgemeinschaften eines überwiegend von Grünland geprägten Tales, insbesondere als Lebensraum für zum Teil hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von
- Bachröhrichten in Form von Rohrglanzgras-Röhricht - Hochstaudenfluren, u.a. mit Mädesüßfluren - Quellfluren, RLP 3/3 (gefährdet) - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3, FFH-Lebensraum - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumenwiesen - Erlen-Eschenwäldern, prioritärer FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes, der Wälder sowie der Fließgewässer und begleitender Gehölzstrukturen. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Grauspecht und Blauschillerndem Feuerfalter als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie oder Vogelschutz-RL.
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