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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume reich strukturierter Waldformen auf Basaltverwitterungsböden, besonders von
- Buchenwäldern, FFH-Lebensraum - Birkenniederwäldern - Ahorn-Linden-Wäldern, RLP R/R (von Natur aus selten) und Bergulmen-Blockschutt- Wäldern, prioritärer FFH-Lebensräume - Quellfluren, RLP 3/3 (gefährdet) - Hochstaudenfluren - Bachröhrichten - naturnahen Bachabschnitten - Erlensumpfwäldern, RLP 3/3, prioritärer FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Wälder und Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Grauspecht, Rauhfußkauz und Grünspecht als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie.
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