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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines überwiegend von Grünland geprägten Hangbereiches, insbesondere von
- Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet), FFH-Lebensraum ·-Nass- und Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumenwiesen, Waldbinsensümpfen, RLP 3/3, und Pfeifengraswiesen, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Braunkehlchen und Wiesenpieper als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFHoder der Vogelschutz-Richtlinie.
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