| |
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume einer Wacholderheide, RLP 2/2, insbesondere von
- Pfeifengras-Feuchtheiden, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum -Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet), prioritärer FFH-Lebensraum -Wachholderheiden, RLP 2/2, FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten - Quellfluren, RLP 3/3 (gefährdet) einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Heiden sowie der Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen des Haselhuhns als Art von gemein- schaftlichem Interesse nach der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie.
|