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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines umfangreichen Biotopkomplexes, der sowohl Wald- als auch unterschiedliche Grünlandbereiche umfasst, insbesondere von
- Niederwäldern - Quellfluren, RLP 3/3 (gefährdet) - Wacholderheiden, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Blockschutt-Hangwäldern, RLP 2/2, prioritärer FFH-Lebensraum - Borstgrasrasen, RLP 2/2, prioritärer FFH-Lebensraum - Erlensumpfwäldern, RLP 3/3, prioritärer FFH-Lebensraum - Bachröhrichten - Feuchte Hochstaudenfluren, FFH-Lebensraum - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Pfeifengraswiesen, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes, der Magerwiesen sowie der Fließgewässer und Wälder. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Haselhuhn und Neuntöter als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie.
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