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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen und reich strukturierten Schluchtwaldes in einem steilen Kerbtal mit Quellen und Quellbächen, besonders von
- Eschen-Ahorn-Schluchtwäldern, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Quellfluren, RLP 3/3 (gefährdet) - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Entwicklung der Vorkommen des Haselhuhns als Art von gemeinschaftlichem Interesse nach der Vogelschutz-Richtlinie.
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