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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung einer großflächigen Gemeindehude mit einem montanen Feuchtweiden-Flachmoor- Komplex als Lebensraum für zum Teil hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von
- Erlensumpfwäldern, RLP 3/3 (gefährdet), FFH-Lebensraum - Hochmooren/Übergangsmooren, FFH-Lebensraum, in Form von Kleinseggenriedern, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Quellfluren, RLP 3/3 - Borstgrasrasen, RLP 2/2, prioritärer FFH-Lebensraum - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3, FFH-Lebensraum - Grünlandbrachen - Nass- und Feuchtgrünlandflächen in Form von Pfeifengraswiesen, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum, und in Form von Waldbinsenwiesen, RLP 3/3 - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Moore, Wälder, Magerwiesen, Feuchtgrünlandbereiche und Fließgewässer sowie zum Erhalt eines geologi- schen Aufschlusses mit Übergangsgesteinsschichten zwischen Devon und Tertiär. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Skabiosen- Scheckenfalter, Schwarzblauem Bläuling, Wiesenpieper, Bekassine, Raubwürger, Schwarzkehlchen, Wachtelkönig, Neuntöter und Braunkehlchen als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie.
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