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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung eines strukturreichen Ahorn-Erlen-Niederwaldes als Relikt historischer Waldnutzungsformen und als Lebensraum für zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von - Niederwäldern - Quellen, RLP 3/3 (gefährdet) - naturnahen Bachläufen - Traubenkirschen-Erlenwäldern, RLP 2 (stark gefährdet) einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Laubwälder sowie der Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Entwicklung der Vorkommen des Haselhuhns als Art von gemeinschaftlichem Interesse nach der Vogelschutz-Richtlinie.
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