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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen und strukturreichen
- Bergulmen-Bergahorn-Eschen-Blockschttwaldes, RLP 2/2 (stark gefährdet), prioritärer FFH-Lebensraum, mit Sommerlinden als Überhältern - Waldmeister-Buchenwaldes, FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Wälder sowie zum Erhalt eines tertiären Basalterosionsrestes (Wildweiberhaus). Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Grauspecht, Rotmilan und Schwarzspecht als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie.
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