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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume einer großflächigen Gemeindehude mit extensiv genutzten Magerwiesen und Grünlandbrachen; insbesondere von
- Mager-Grünland - Feuchtgrünland in Form von Waldbinsensumpf, RLP 3/3 (gefährdet) und in Form von Sumpfdotterblumenwiese - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3, FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Groppe, Eisvogel, Rotmilan und Schwarzblauem Ameisenbläuling als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie.
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