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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung eines naturnahen und strukturreichen Waldes einschließlich der Vorkommen gefährdeter Arten, insbesondere von
- Buchenwald in Form von Hainsimsen-Buchenwald, RLP 2/2 (stark gefährdet), FFHLebensraum und Waldmeister-Buchenwald, FFH-Lebensraum - Bach-Erlen-Eschenwald, RLP 3/2 einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Laubwälder sowie zum Erhalt von geologischen Formationen (Ems-Schichten des Unterdevon). Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung der Vorkommen von Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Grauspecht und Rotmilan als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutz-Richtlinie.
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