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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen Bachtales und feuchten Grünlandbereiches, einschließlich angrenzender Waldflächen als Pufferzone und Entwicklungszone mit zum Teil landesweit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Borstgrasrasen (prioritärer FFH-Lebenraumtyp 6230) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510) - Quellfluren, RLP 3/* (gefährdet) - naturnahen Bachabschnitten / Fließgewässer mit Unterwasservegetation (FFHLebensraumtyp 3260) - Feucht- und Nasswiesen in Form von Waldbinsenwiesen, RLP 3/3 (gefährdet), Waldsimsenwiesen und Wiesenknöterich-Wiesen, RLP 3/3 - feuchten Hochstaudenfluren in Form von Mädesüß-Hochstaudenfluren - Riede, Röhrichte und Kleingewässer - bachbegleitenden Erlen- und Weidengehölzen einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der mageren Mähwiesen und -weiden, Feuchtgrünlandbereiche, Fließgewässer und Kleingewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Kammmolch, Schwarzblauem Ameisenbläuling, Eisvogel, Raubwürger, Neuntöter, Rotmilan, Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie oder EU-Vogelschutzrichtlinie.
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