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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen, landwirtschaftlich extensiv genutzten Grünlandhanges und Erlen-Eschen-Weichholz- Auenwaldes mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Borstgrasrasen (prioritärer FFH-Lebenraumtyp, 6230) - naturnahem Bach - Magerwiesen und -weiden in Form von Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (FFH-Lebensraumtyp, 6510) - Nass- und Feuchtgrünland - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (prioritärer FFH-Lebensraumtyp, 91E0) - bachbegleitendem Erlenbestand - Eichen-Birkenwald einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Borstgrasrasen Feucht- und Magergrünlandbereiche, Fließgewässer, Erlen-Eschen-Feuchtwälder und bachbegleitenden Ufergehölze.
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