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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung eines überwiegend als Grünland genutzten Tales, insbesondere von
- Bachröhrichten in Form von Rohrglanzgras-Röhricht - Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet) - Glatthaferwiesen, RLP 3N/* - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumen-Wiese und in Form von Waldbinsensumpf, RLP 3/3 - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Magerwiesen, des Feuchtgrünlandes und der Fließgewässer.
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