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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung eines naturnahen und strukturreichen Waldes im Bereich von Basaltklippen einschließlich der Vorkommen gefährdeter Arten, insbesondere von
- Linden-Ahorn-Blockschuttwald, RLP R/R (von Natur aus selten), prioritärer FFHLebensraum - Buchenwald in Form von Hainsimsen-Buchenwald, RLP 2/2 (stark gefährdet), FFHLebensraum, - Buchenblockwald als Sonderform des Perlgras-Buchenwaldes, und Waldmeister-Buchenwald, FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Laubwälder sowie zum Erhalt einer tertiären Basaltkuppe, die zu einem großen einzigartigen Blockmeer aus Basaltschutt verwittert ist. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Grauspecht, Rotmilan und Haselhuhn als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutz-Richtlinie.
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