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Die Festsetzung des NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines mageren und teils feuchten Gruenlandbereiches einschliesslich angrenzender Flaechen als Pufferzone und Entwicklungszone , insbesondere von:
- Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefaehrdet), - Quellen, - Feuchtgruenland in Form von Pfeifengraswiese, RLP 1/1 (vor dem Erloeschen bzw. von der Vernichtung bedroht) einschliesslich der Vorkommen gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, besonders eines reichen Orchideenvorkommens und des einzigen Vorkommens von Arnika im Stadtgebiet Freudenberg.
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