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Die Festsetzung erfolgt
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines im Freudenberger Raum einzigartigen Verlandungsbereiches bzw. einer Sumpfzone mit Feuchtgebueschen und Auwaldresten sowie eines Weihers, insbesondere von:
- Pionierfluren auf periodisch trockenfallenden schlammig-steinigen Rohbodenbereichen, - Komplexen aus Zweizahn-Fluren mit der Reisquecken-Gesellschaft, RLP 2/0 (stark gefaehrdet), - Grossseggenriedern, RLP 3/3 (gefaehrdet), - Rohrglanzgrasroehrichten (z.T. mit Arten der Nass- und Feuchtwiesen), - feuchten Hochstaudenfluren, - Strauchweidengebueschen.
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