| |
Die Festsetzung des NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensraeume eines ueberwiegend als Gruenland genutzten Mittelgebirgstales, insbesondere von:
- extensiv genutzten Feuchtweiden, - Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumenwiese, - Glatthaferwiesen, RLP 3N/, - feuchten Hochstaudenfluren in Form von Maedesuess-Hochstaudenfluren, - Seggen- und Binsensuempfen in Form von Waldbinsensuempfen (RLP 3/3) und Waldsimsensuempfen, Bachroehrichten, - Quellbereichen und naturnahen Bachoberlaufabschnitten, einschliesslich der Vorkommen gefaehrdeter Pflanzenarten der Feuchtstandorte.
Zudem soll der Erhalt und die Entwicklung der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schoenheit des Talzuges erreicht werden.
|