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Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines Erlenmischwaldes und von Nass- und Feuchtwiesen mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - extensiv genutzten Feucht- und Nasswiesen in Form von Sumpfdotterblumenwiesen - Erlensumpfwald/Erlenbruchwald, RLP 2/2 - naturnahen Bachabschnitten - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feuchtwälder, des Feuchtgrünlandes und der Fließgewässer.
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