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Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines reich strukturierten Talraumes mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- naturnahem Bach - Quellfluren, RLP 3/3 - Feucht- und Nassgrünland in Form von Sumpfdotterblumenwiesen und Waldsimsensumpf - feuchten Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren, RLP 2/2 - Glatthaferwiesen, RLP 3/3 - stehenden Kleingewässern - Höhlen und Stollen - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feuchtwiesen und Fließgewässer.
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