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Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines reich strukturierten Talraumes einschließlich des Berghäuser Weihers mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Feuchtwiesen und -weiden, zum Teil in Form von Sumpfdotterblumenwiesen - Glatthaferwiesen, RLP 3N/* (gefährdet) - Feuchtbrachen in Form von Mädesüß-Hochstaudenfluren - naturnahem Bach - Kleinseggenriedern in Form von Braunseggensumpf, RLP N2/2 (stark gefährdet) - stehenden Gewässern - Erlenmischwald, RLP 3/3 - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feuchtgrünlandes.
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