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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, und Wiederherstellung sowie Entwicklung von a) regional und ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzen- arten eines ausgedehnten Waldkomplexes der montanen Stufe mit seinen naturnahen Mittelgebirgsbaechen. Das Schutzgebiet zeichnet sich aus durch die Verzahnung verschiedenartiger, wert- voller Biotope mit grosser standoertlicher Vielfalt, insbesondere durch:
- bodensaure Buchenwaelder, - Schlucht-, Blöckhalden- und Hangschuttwaelder, - Moor-, Bruch- und Sumpfwaelder, - bachbegleitende Erlen-Eschenwaelder, - Felsen und ihrer typischen Felsvegetation, - Quellen und Quellfluren, - typisch ausgebildete Mittelgebirgsbaeche mit ihrer Unterwasservegetation, ihren uferbegleitenden Gehoelzstrukturen, angrenzenden Auenwaeldern, Feuchtwiesen und -weiden sowie Gruenlandbrachen, - feuchte Hochstauden- und Waldsaeume, - Moore und Suempfe, - artenreiche Magerwiesen und -weiden, - arnika- und orchideenreiche Borstgrasrasen in Durchdringung und Verzahnung mit Berg-Maehwiesen sowie - eine Wacholderheide,
b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebens- raeume bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaer) - Fließgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
und um die Groppe (Gottus gobio), die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt ist.
Ausserdem handelt es sich um Lebensstaetten fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:
- Schwarzstorch (Ciconia nigra), - Rauhfusskauz (Aegolius funereus), - Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Rotmilan (Milvus milvus) sowie - Grauspecht (Picus canus).
2. Zur Sicherung eines ausgedehnten Waldgebietes mit seinen Fliessgewaesser- systemen und Wiesentaelern als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegen- stand der Landeskunde sowie naturwissenschaftlicher Forschung,
3. Zur Sicherung schutzwuerdiger Boeden, insbesondere Nieder- und Uebergangs- moore, Aue- und Gleyboeden, Podsole und Ranker,
4. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, das durch seine Ausdehnung, Geschlossenheit und seinen Erhaltungs- zustand herausragt.
Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das plangebietübergreifende FFH-Gebiet "Hallenberger Wald" mit der Kennziffer DE-4817-301.
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