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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung von
a) regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines überwiegend extensiv genutzten Waldwiesentales. Das Gebiet zeichnet sich durch die enge Verzahnung von nassen, wechselfeuchten und trockeneren Standorten mit verschiedenartigen und artenreichen Biotopen aus. Bedeutend sind vor allem die hervorragend ausgeprägten Borstgrasrasen sowie die artenreichen Berg-Mähwiesen.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- die Magerwiesen und -weiden, - die Borstgrasrasen und Goldhaferwiesen, - das Nass- und Feuchtgrünland, - die artenreichen Wegraine, - die Besenginstergebüsche, - die standorttypischen, bachbegleitenden, von Erlen und Eschen geprägten Wälder, - der Steinbach und die naturnahen Quellbereiche sowie - die Lebensräume von Rotmilan und Schwarzstorch;
b) Lebensräumen, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt sind. Soweit Lebensräume bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritär eingestuft. Hierbei handelt es sich um:
- Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, prioritär) und - Berg-Mähwiesen (6520);
2. zur Sicherung der Wiesen und Weiden als Zeugnis der jahrhundertelangen extensiven Nutzung des Tales sowie zur Erforschung der hervorragend ausgeprägten Borstgrasrasen.
Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet "Borstgrasrasen am oberen Steinbach" mit der Kennziffer DE-4916-302.
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