| |
Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) von regional und ueberregional bedeutsamen Lebensraeumen seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten eines aufgelassenen Schieferbergwerkes und eines ehemaligen Bahndamms. Besonders bedeutsam sind die Stollen und Abbauhallen mit ihren speziellen mikroklimatischen und hydrologischen Verhaeltnissen als Winterquartier fuer Fledermaeuse in einem landes- und europaweiten Biotopverbund. Das Gebiet zeichnet sich ausserdem durch ein arten- und strukturreiches Vegetations- mosaik aus.
In ihrer Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen:
- Stollen, - die natuerlichen Felsen, Block-, Schutt- und Geroellhalden, - Magergruenland, - Trockenbrachen und Trockensaeume, - Gebuesche und Baumgruppen, - Vorwaelder und naturraumtypische Laubwaelder, - Felswaende und Felsplatten sowie - Schieferschutthalden und Schotterflaechen.
b) der Populationen des Grossen Mausohrs (Myotis myotis) und der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind,
c) der Populationen von weiteren Fledermausarten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind:
- Braunes Langohr (Plecotus auritius), - Fransenfledermaus (Myotis natteri), - Grosse Bartfledermaus (Myotis brandti), - Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) sowie - Wasserfledermaus (Myotis daubentoni), - Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus),
d) des Lebensraumes und des Vorkommens des Uhus (Bubo bubo) als Anhang-I-Art der Vogelschutz-RL,
2. zur Sicherung der ehemaligen Schiefergrube als Zeugnis der Erdgeschichte und des landes- kundlich bedeutsamen historischen Bergbaus sowie als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung.
3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart der Bergbaulandschaft mit ihren Felsen, Schutthalden und Pingen.
|