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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen, überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzten Grünlandtales und Erlen-Eschen-Weichholz- Auenwaldes mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Borstgrasrasen (prioritärer FFH-Lebensraumtyp) - naturnaher Bach - Magerwiesen und -weiden in Form von Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (prioritärer FFH-Lebensraumtyp 91E0) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (FFH-Lebensraumtyp 3260) - bachbegleitendem Erlenbestand - Grünlandbrachen und Uferhochstaudensäume - Stieleichen-Birkenwald einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feucht- und Magergrünlandbereiche, Fließgewässer, Erlen-Eschen-Feuchtwälder und bachbegleitenden Ufergehölze. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zusätzlich zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Eisvogel, Neuntöter, Groppe und Dunkelblauem Ameisenbläuling als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie.
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