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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume überregional gefährdeter Tier- und Pflanzenarten einschließlich landesweit gefährdeter Biotoptypen sowie Lebens- räumen von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie insbesondere von
- Trockenen Heiden in Form von Calluna-Heiden, Ginster-Heiden, RLP 3/2, (gefährdet/ stark gefährdet), FFH-Lebensraumtyp (4030) - Borstgrasrasen RLP 2/2, prioritärer FFH-Lebensraumtyp (6230) - Magerwiesen- und weiden in Form von Glatthaferwiesen RLP 3N/*, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen als FFH-Lebensraumtyp (6510) - Niederwäldern und Vorwaldstadien - Stillgewässern/ temporären Kleingewässern mit Zwergbinsen-Gesellschaften und Röhrichten - Sukzessionsgebüschen einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Heiden, Magerwiesen und -weiden, Feldgehölze, Niederwälder und Stillgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zusätzlich zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Wiesenpieper, Wendehals, Heidelerche, Neuntöter, Kranich (Rastvogel) und Wespenbussard als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. Außerdem soll der Erhalt und die Entwicklung der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Landschaftskomplexes erreicht werden.
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