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Die Festsetzung des NSG erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensraeume ueberregional gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten einschliesslich landesweit gefaehrdeter Biotoptypen sowie von Lebensraeumen von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie, insbesondere von
- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, FFH-Lebensraum, - Schlucht- und Hangmischwaelder, prioritaerer FFH-Lebensraum, - Traubeneichen-Hainbuchenwald, - Erlen-Auenwald, RLP 3/3 (gefaehrdet), - Eschen-Ahorn-Schluchtwald-Fragment, RLP 2/2 (stark gefaehrdet), - Fliessgewaessern. Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen fuer das FFH-Gebiet "Hoher Stein" mit der Kennziffer DE-5016-305. Ausserdem soll der Erhalt und die Entwicklung der besonderen landschaftlichen Eigenart, Vielfalt und Schoenheit des Landschaftskomplexes erreicht werden.
Zonen im NSG:
- Zone b (Wald Kahlschlagverbot und Laubholzwiederaufforstung): Groesse: 1,3 ha.
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