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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen Bachtales und feuchten Grünlandbereiches, einschließlich angrenzender Waldflächen als Pufferzone und Entwicklungszone mit zum Teil landesweit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Quellfluren, RLP 3/* (gefährdet) - naturnahen Bachabschnitten - Feucht- und Naßwiesen in Form von Waldbinsenwiesen, RLP 3/3 (gefährdet), Waldsimsenwiesen und Wiesenknöterich-Wiesen, RLP 3/3 - feuchte Hochstaudenfluren (Mädesüßflur) - Eichenwäldern - bachbegleitenden Erlenwäldern - Birkenbruchwäldern, RLP 2/2 (stark gefährdet) einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feuchtgrünlandbereiche, Fließgewässer und Feuchtwaldbereiche.
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