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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines durch Menschen geschaffenen Sekundärstandortes als Lebensstätte für eine Vielzahl zum Teil landesweit gefährdeter Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräumen, insbesondere von - Lückige Vegetation von Silikatschutthalden / Schutthaldenvegetation und - Birken-Eichenwald einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Schutthalden und Sekundärbiotope.
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