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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen Bachtales mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - naturnahem Bach - Feucht- und Nasswiesen/-weiden in Form von Waldsimsenwiese, Waldbinsenwiese RLP 3/3 und Wassergreiskrautwiese RLP N2/1 (stark gefährdet / vom Aussterben bedroht) - Mädesüßflur - bachbegleitendem Erlenbestand einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feuchtgrünlandbereiche, Fließgewässer und bachbegleitenden Ufergehölze.
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