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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen Schluchtwaldes mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Eschen-Ahorn-Schluchtwald (RLP 2/2) - natürlichen Felsformationen einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Laubwälder.
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