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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung eines Kulturlandschaftskomplexes mit überregionaler Bedeutung, insbesondere wegen der Ginster- und Magerweiden, des orchideenreichen Feuchtgrünlandes sowie der blütenreichen Mähwiesen.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen: - die Magerweide, - die Nass- und Feuchtweiden, - die typisch ausgebildeten Gehölzstrukturen mit Einzelbäumen und Baumgruppen und - das Fließgewässer und seiner Quellen;
2. zur Sicherung eines für den Naturraum typischen Kulturlandschaftskomplexes als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde;
3. zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung bodensaurer Buchenwälder;
4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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