| |
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie zur Entwicklung von regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter landschaftsraumtypischer Pflanzenarten innerhalb eines überwiegend extensiv genutzten Waldwiesentales. Das Gebiet zeichnet sich durch die enge Verzahnung von nassen, feuchten und trockenen Standorten aus. Bedeutend sind vor allem die arten- und blütenreichen Magerweiden und das Nass- und Feuchtgrünland.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen: - die Magerweiden, - das Nass- und Feuchtgrünland und - die Sicker- und Sumpfquellen;
2. zur Sicherung eines für den Naturraum typischen Waldwiesentales als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde;
3. wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
|