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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten der Mittelgebirgs-Wiesentäler. Das Gebiet zeichnet sich durch ein breites Spektrum von feuchten und nassen Standorten mit einer außergewöhnlich reichen Artenausstattung aus. Eine Besonderheit stellen die naturnah mäandrierenden Bachläufe dar, die von erlenreichen Ufergehölzen begleitet werden. Hervorzuheben sind außerdem die zum Teil stark vernässten Grünlandbereiche mit dem Vorkommen zahlreicher geschützter Pflanzenarten.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- die naturnahen Bachläufe mit Uferhochstaudenfluren und Röhrichtsäumen, - das brachgefallene Nass- und Feuchtgrünland, - die Nass- und Feuchtweiden, - die Kleinseggenriede und Binsensümpfe, - die Erlen-Ufergehölze und Weiden-Ufergebüsche, - das Magergrünland sowie - der Lebensraum der Wasseramsel;
2. zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung bodensaurer Buchenwälder und der natürlichen Felsen;
3. zur Sicherung der für den Naturraum typischen Waldwiesentäler als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde;
4. wegen der Seltenheit, besondern Eigenart sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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