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Die Festsetzung erfolgt
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Pflanzenarten eines extensiv genutzten Wiesentales.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- die Magerwiesen und -weiden sowie - das Nass- und Feuchtgrünland;
2. zur Sicherung eines für den Naturraum typischen Wiesentales als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der der Landeskunde;
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart sowie der Schönheit des Gebietes.
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