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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung eines von Wald umgebenen offenen Wiesentales mit einem vielfältigem Mosaik aus artenreichem Mager-, Feucht- und Nassgrünland In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- die Borstgrasrasen, - das Magergrünland, - das Nass- und Feuchtgrünland, - das brachgefallene Nass- und Feuchtgrünland und - der Bachoberlauf im Mittelgebirge;
2. zur Sicherung eines für den Naturraum typischen Waldwiesentales als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde;
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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