| |
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung eines vielfältig strukturierten, überwiegend von Wald umgebenen offenen Wiesentales mit großflächigem und artenreichem Magergrünland, insbesondere arnikareichem Borstgrasrasen sowie artenreichem Feucht- und Nassgrünland und naturnaher Bachläufe mit Roterlensäumen.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- die Borstgrasrasen, - das Magergrünland, - das Nass- und Feuchtgrünland, - der Sumpf- und Bruchwald, - das Fließgewässer und - die Quellbereiche;
2. zur Sicherung eines für den Naturraum typischen Waldwiesentales als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde;
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
|