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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung eines Wiesentales mit unterschiedlichen Grünlandausprägungen insbesondere Nass- und Feuchtgrünland sowie Magerweiden.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- die Magerwiesen und -weiden, - das Nass- und Feuchtgrünland, - den Bachoberlauf und - die Sicker- und Sumpfquellen;
2. zur Sicherung eines für den Naturraum typischen Wiesentales als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde;
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart sowie der Schönheit des Gebietes.
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