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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung einer überregional bedeutsamen Kulturlandschaft mit Magerweiden und orchideenreichen Feuchtgrünland.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- die Magerweiden, - das Nass- und Feuchtgrünland sowie - die typisch ausgebildeten Gehölzstrukturen mit Feldgehölzen, Einzelbäumen und Baumgruppen;
2. zur Sicherung der durch kontinuierlich extensive Nutzung entstandenen Lebensgemeinschaften des Magergrünlandes als Zeugnis der Landschaftsgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde;
3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart einer alten Kulturlandschaft sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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