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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Biotope eines strukturreichen offenen Mittelgebirgstales, mit seinen seltenen und schutzwürdigen Tier- und Pflanzenarten des Nass- und Feuchtgrünlandes und der Brachflächen.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- das Nass- und Feuchtgrünland, - die hochstaudenreichen Nassbrachen, - die naturnahen Bachabschnitte und Uferbereiche und - die Quellen und Quellfluren;
2. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines bedeutsamen Lebensraumes für Wiesnvögel, insbesondere für Bekassine, Rohrammer, Braunkehlchen und Wiesenpieper.
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